Immobilien Fix & Flip - Steuergestaltung mit partiarischem Darlehen
Fix and Flip mit Immobilien kann schneller steuerlich kippen als viele denken. Vor allem beim gewerblichen Grundstückshandel. Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkauft, riskiert plötzlich Gewerbesteuer und eine komplette Umqualifizierung der Gewinne. Spannend ist deshalb ein Modell über ein partiarisches Darlehen: Dabei wird nur eine Person Eigentümer der Immobilie. Der zweite Investor stellt Kapital zur Verfügung und erhält statt klassischer Zinsen eine Beteiligung am Gewinn. Dadurch können beim Darlehensgeber Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG entstehen, die grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen. Laut der Fachliteratur kann sich dadurch nicht nur die Steuerbelastung deutlich reduzieren. Durch den Wechsel der Eigentümerrollen könnte sich auch die praktische Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel faktisch erweitern. Aber Vorsicht: Sobald das Finanzamt von einer Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgeht, kann die Gestaltung steuerlich zusammenbrechen. Deshalb sind getrennte Verträge und eine saubere Dokumentation entscheidend. #immobilien #steuern #finanzen #investieren #steuern #sanieren #finanzen
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